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   OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22   

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OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22 (https://dejure.org/2022,25105)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.07.2022 - 6 B 61/22 (https://dejure.org/2022,25105)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 6 B 61/22 (https://dejure.org/2022,25105)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1, WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen; zweimalige Teilnahme an rechtsextremistischer Veranstaltung ("Ausbruch 60" in Budapest)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst danach wie die freiheitliche demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG (und § 4 Abs. 2 BVerfSchG) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. -, juris Rn. 107; vgl. auch Urt. v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff.).

    Entscheidend ist, ob er nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2017 - BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 Rn. 529 ff., 594 f.; Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14 -, NVwZ 2018, 1788 Rn. 108 f.).

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst danach wie die freiheitliche demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG (und § 4 Abs. 2 BVerfSchG) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. -, juris Rn. 107; vgl. auch Urt. v. 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff.).

    Entscheidend ist, ob er nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Urt. v. 17. Januar 2017 - BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 Rn. 529 ff., 594 f.; Beschl. v. 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14 -, NVwZ 2018, 1788 Rn. 108 f.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Davon abgesehen sind die Widerrufsvoraussetzungen - anders als der Antragsteller meint - seit dem Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes am 1. September 2020 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" in § 45 Abs. 2 WaffG nicht nach dem früheren, sondern nach dem - in Ermangelung einer Widerspruchsentscheidung (vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt: BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris Rn. 40) - derzeit geltenden Recht zu beurteilen.

    Die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben weder ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht erhöht werden, noch darauf, dass deren Durchsetzung unterbleibt oder aufgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2007 a. a. O. Rn. 40 ff.; vgl. auch Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 20.10 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Daran würde auch der Hinweis des Antragstellers, dass die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen im Ausland nicht nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. August - 3 StR 88/14 -, juris Rn. 7 ff.), nichts ändern.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Für die Auslegung kann auf die Rechtsprechung zu § Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a. F. zurückgegriffen werden (BVerwG, Urt. v. 19. Juni - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Selbst bei der (nicht mitgliedschaftlichen) Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigungen erscheint zweifelhaft, ob die zweimalige und damit vereinzelt gebliebene (passive) Teilnahme an wiederkehrenden Veranstaltungen oder Demonstrationen die Annahme einer Unterstützungshandlung rechtfertigt oder ob davon erst dann ausgegangen werden kann, wenn sich eine Tätigkeit positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt bzw. ihre innere Organisation, ihren Zusammenhalt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; VG München, Beschl. v. 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 21 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG bei Unterstützung von Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung durch Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen).
  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Die Person muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG, Urt. v. 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 13 und v. 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Da es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, war das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht gehindert, die Rechtsgrundlage des angegriffenen Bescheids (teilweise) auszutauschen, indem es bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a auf das Tatbestandsmerkmal der verfassungsfeindlichen Bestrebungen (Buchst. aa) abgestellt und den von der Antragsgegnerin herangezogenen Gedanken der Völkerverständigung (Buchst. bb) dahinstehen gelassen hat (vgl. näher BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis haben weder ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht erhöht werden, noch darauf, dass deren Durchsetzung unterbleibt oder aufgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2007 a. a. O. Rn. 40 ff.; vgl. auch Urt. v. 14. April 2011 - 3 C 20.10 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
    Die Person muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG, Urt. v. 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 55 Rn. 13 und v. 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der

  • VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Jagdschein

  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

  • VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23

    Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen

    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfG, Urt. v. 23.01.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 261; Beschl. v. 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14 -, juris Rn. 107; Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff. - NPD-Verbotsverfahren II; BVerwG, Urt. v. 19.06.2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 - n. V.; OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2023 - 7 B 23/23; VG Bayreuth, Urt. v. 27.10.2020 - 1 B K 19.204 - juris, Rn 23; VG Berlin, Beschl. v. 16.03.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16).

    Hierzu wird vertreten, die Maßstäbe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unterstützung einer den internationalen Terrorismus unterstützenden Vereinigung aus § 54 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung v. 25.02.2008 [BGBl. I S. 162], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 20.12.2023 [BGBl. 2023 I Nr. 390] - AufenthG) bzw. früher § 54 Nr. 5 AufenthG (in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung) und davor § 8 Abs. 1 Nr. 5 Ausländergesetz (in der Fassung v. 09.07.1990 [BGBl I 1990, S. 1354], aufgehoben durch Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes v. 30.07.2004 [BGBl. I 1950] mit Wirkung v. 01.01.2005 - Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet - AuslG) zu übertragen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; offengelassen OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 -, n. V.; VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 17).

    Danach ist jede Tätigkeit als Unterstützungsleistung anzusehen, die sich - für den Betroffenen erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer solchen Vereinigung auswirkt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele fördert und damit ihre potentielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotential stärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG; Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 25 m. w. N., Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG).

    cc.) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang umstritten scheint in diesem Zusammenhang, ob schon die bloße - auch wiederholte - Teilnahme eines Betroffenen an einer außenwirksamen Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, bereits eine den Tatbestand der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG erfüllende, hinreichende Unterstützungsleistung darstellt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschl. v. 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris Rn. 10; VG Bayreuth, Urt. v. 27.10.2020 - B 1 K 19.204 - juris, Rn 23; VG Berlin, Beschl. v. 16.03.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16; offengelassen VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 17; zweifelnd OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 - n. V.; OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; dagegen Gade, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Daher sind die Folgen, die sich für die Antragstellerin mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Die Person muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (zum Ganzen: SächsOVG, Beschluss vom 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WaffG a.F. auch BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45 ).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Mit Blick auf die offenkundige Rechtswidrigkeit des Bescheids kommt es nicht in Betracht, die Beschwerde zurückzuweisen und das Vollzugsinteresse höher zu gewichten als das Suspensivinteresse, obwohl sich der Gesetzgeber in § 45 Abs. 5 WaffG für einen gesetzlichen Sofortvollzug entschieden und der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass er in besonderer Weise auf seine waffenrechtliche Erlaubnis angewiesen ist (vgl. SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Mit Blick auf die offenkundige Rechtswidrigkeit des Bescheids kommt es nicht in Betracht, die Beschwerde zurückzuweisen und das Vollzugsinteresse höher zu gewichten als das Suspensivinteresse, obwohl sich der Gesetzgeber in § 45 Abs. 5 WaffG für einen gesetzlichen Sofortvollzug entschieden und der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass er in besonderer Weise auf seine waffenrechtliche Erlaubnis angewiesen ist (vgl. SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    So selbst bei - hier schon nicht vorliegenden - offenen Erfolgsaussichten der Klage eines Sportschützen gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris.
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

    Daher sind die Folgen, die sich für den Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
  • VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20

    Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf

    Hiernach kam es für die Auslegung des Begriffs "Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung" oder die freiheitlich demokratische Grundordnung "richten" [...] nicht notwendig auf die Anwendung von Gewalt an [...]" (OVG Bautzen, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, BeckRS 2022, 24431 Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Daher sind die Folgen, die sich für die Antragstellerin mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Daher sind die Folgen, die sich für den Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
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